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Elternschule - Informationen, Beratung und Hebammensprechstunde in der SchwangerschaftLaut Reichsversicherungsordnung (RVO) stehen Ihnen in der Schwangerschaft Beratungen durch die Hebamme zu. Dafür ist kein Rezept nötig, die Kosten trägt die Krankenkasse. Auch nach einer Fehl- oder Totgeburt besteht die Möglichkeit der Begleitung durch eine Hebamme. Weitere Informationen erhalten Sie: im Zentrum der Familie (0 81 61) 48 93-10 Falls die Wartezeit auf Ihr Kind mit Komplikationen verbunden ist und Sie deshalb Bettruhe zu Hause verordnet bekommen haben, werden Sie auf Wunsch von einer Hebamme besucht. Alle von den Frauen in Anspruch genommenen Hebammenleistungen werden von den Krankenkassen übernommen. Geburtsvorbereitungskurse für Frauen und Paare Unter besonderer Berücksichtigung der körperlichen und seelischen Veränderungen in der Schwangerschaft und nach der Geburt des Kindes. Ziele:
Leitung: Hebammen mit Zusatzausbildung in Geburtsvorbereitung: Christine Lindenau Zeit: Paarkurse am Wochenende: Kursbeginn: etwa 30. Schwangerschaftswoche Frühzeitige Anmeldung erforderlich! Teilnahmegebühr für Paarkurs am Wochenende: Die Verwaltungsgebühr von € 14,00 wird vom Konto abgebucht. Privatversicherte setzen sich bitte mit ihrer Kasse wegen Kostenübernahme in Verbindung. zu unseren Veranstaltungen rund um Geburt und Schwangerschaft |